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Zuletzt aktualisiert am: Donnerstag, 1. Februar 2024 - 11:18 Uhr

Dienstag, 5. Februar 2019

Auf dem Ehestorfer Heuweg wird es eng
fuer den LSBG und Senator Westhagemann

Ich habe mir mal erlaubt, den Facebook-Beitrag von Peter Wehnert aus der Gruppe VerkehrsnotSTAND Rosengarten zu kopieren:

Peter Wehnert
vor 21 Std.
Habe mal in den rechtlichen Grundlagen für die Planung von Baustellen geblättert. Sie sind in der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) geregelt.

Planungsgrundsatz ist:
„Arbeitsstellen sind so zu planen, dass ihre Dauer und räumliche Ausdehnung die Verkehrsabwicklung möglichst wenig erschweren.“


Dabei gilt: „Von besonderer Bedeutung ist die fehlerfreie Ermessensausübung durch die Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörde.
Ihre Anordnungen bezüglich der Einrichtung und Absicherung von Arbeitsstellen müssen sich daher am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit messen lassen. Dies gilt für die Anordnung oder Genehmigung der Baumaßnahme und die dadurch hervorgerufene Belastung Dritter ebenso wie für das Maß der angeordneten Verkehrsbeschränkung. Fehlerfreie Ermessensausübung verlangt in erster Linie die Interessenabwägung der durch den Verwaltungsakt Betroffenen“.


Der Planungsspielraum wird durch die derzeit gültigen Mindestbreiten limitiert:

a)
Gehwege
1,0 m,
b)
Radwege ohne Gegenverkehr
0,8 m,
c)
gemeinsame Geh- und Radwege
1,6 m,

Die im Jägerhof vorgestellte Vollsperrung
erschwert nicht nur die Verkehrsabwicklung. Sie unterbindet sie vollständig
ist nicht verhältnismäßig, da sie die Betroffenenen exxistentiell bedroht 
ist nicht verhältnismäßig, da der z.Z gültige Planungsspielraum der Mindestbreiten nicht ausgeschöpft wird.

Wollen uns die Planer über den Tisch ziehen oder haben sie auf Weisung vom Senator Westhagemann die Vollsperrung durchzuziehen?

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