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Zuletzt aktualisiert am: Donnerstag, 1. Februar 2024 - 11:18 Uhr

Montag, 4. Februar 2019

Vollsperrung Ehestorfer Heuweg in 2019 und 2020
Fadenscheinige Argumente gegen eine Behelfsfahrbahn

Die Hansestadt Hamburg, beziehungsweise ihr ausführender Arm, der Landesbetrieb LSBG-Hamburg, weigern sich beharrlich eine sozialverträgliche Ausführung des Neubaues des Ehestorfer Heuweges (2019-2020) zu planen und auch durchzuführen.
Schon seit der völlig unsinnigen Vollsperrung des südlichen Straßenstückes im vergangen Herbst hat hat sich gezeigt, daß seitens des LSBG's immer wieder nur leicht veränderte Pläne vorgelegt wurden, die aber auch immer wieder die Vollsperrung von Teilen des Ehestorfer Heuweges beinhalteten.
Da halfen selbst drastische Worte in der Bezirksversammlung Harburg nichts, der LSBG zeigte sich letztendlich unbeugsam.

Von den örtlich Betroffenen wird als Kernpunkt gefordert, daß eine einspurige Behelfsfahrbahn hergerichtet wird, auf der der örtliche Pkw-Verkehr, Rettungswagen und die HVV-Busse der Linie 340 im ampel-geregelten Blockverkehr zu jeder Zeit (und ohne so einen Unfug wie Passierscheinen) fahren können.

Die bisher vorgetragenen Argumente seitens des LSBG's gegen diese Forderung sind im Wesentlichen Folgende:

1. Die gesamte Breite des verfügbaren Straßenraumes läßt so eine Behelfsfahrbahn nicht zu.

2. Wenn so eine Behelfsfahrbahn eingerichtet würde, bestünde die Gefahr, daß sich der Verkehr weiträumig zurück stauen würde und es zu Behinderungen auf der B73 (Cuxhavener Straße) und der B75 (Bremer Straße/Autobahn-Abzweigungen Marmstorf der A7/A261).

Beide Argumente werden einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten, wie bisherige Fragen an Fachanwälte und Straßenbau-Sachverständige ergeben haben.

Zu 1. 
Der für das Jahr 2019 vorgesehene Bauabschnitt führt, bis auf ein einziges Grundstück am nördlichen Ende, durch ein Mischwaldgebiet (überwiegend Laubbäume).
Das einzig betroffene Grundstück ist aber auch durch den hinteren Ausgang über den Waldweg "Wulmsberggrund" dauerhaft zugänglich
    
 
Besonders schützenswerte Tiere sind in den Straßenrandgebieten bisher nicht festgestellt worden.
Eine Behelfsfahrbahn für den ampel-geregelten Blockverkehr ist ohne größere Probleme herstellbar indem einige wenige Bäume gefällt werden.
Um eventuell schützenswerten Baumbestand zu schonen, könnte der auf der östlichen Seite des Ehestorfer Heuweges bestehende Waldweg für einen dauerhaften oder vorübergehenden Fußgänger- und Fahrrad-Verkehr ausgebaut werden.

Zu 2.
Das Argument eines Rückstaues und damit der Behinderung von Verkehrsströmen ist grober Unfug.
Gleichgültig, ob nun eine wichtige Verkehrsader voll gesperrt oder aber nur noch eingeschränkt befahrbar ist, es ist immer an irgend einer Stelle die Gefahr eines Staus zu erwarten.
Der Knotenpunkt B75/A7/A261 in Marmstorf war und bleibt das Problem-Eck, egal, ob wir im Ehestorfer Heuweg eine Vollsperrung oder einen Verkehr mit erheblichen Einschränkungen (Lkw-Schwerlastverkehr!) haben.
Weiträumige Verkehrslenkungsmaßnahmen und entsprechende Hinweise im Verkehrsfunk der Radiosender können diese Problematik ein wenig abmildern, aber nie verhindern.
Beide Argumente des LSBG zu den Punkten 1. und 2. sind ganz offensichtlich Scheinargumente zu den erhöhten Kosten und der Zeitverzögerung, die jede Planänderung verursacht, selbst, wenn die eigentlichen Baukosten gleich bleiben würden.
 
Die Problematik der Kosten hat Herr Butenschön vom LSBG auf der Infoveranstaltung am 28. Januar im Landhaus Jägerhof allerdings sinngemäß als gegenstandslos bezeichnet.

Anmerkung
Die bisherigen Absprachen zwischen unserem Minister in Hannover, Herrn Althusmann, und seinem Gesprächspartner in Sachen Ehestorfer Heuweg in Hamburg, Herrn Westhagemann, sollten öffentlich bekannt gemacht werden, damit der Verdacht ausgeräumt wird, daß wir hier in Ehestorf von beiden Seiten verschaukelt werden.
Ich denke da an das lächelnde Gesicht von Herrn Senator Westhagemann auf dem Bürgergipfel im Rieckhof am 24- Januar 2019.

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