Der LSBG-Hamburg sieht sich offensichtlich
immer noch nicht in der Lage, die berechtigte Forderung der Bezirksversammlung-Harburg zu erfüllen.
Eine zusätzliche Klarstellung sollte allerdings noch erfolgen:
Es geht ja nicht nur um die Beweglichkeit der direkten Anlieger, sondern auch um die Pendler, Geschäftsleute (auf beiden Seiten der Vollsperrung) und Einwohner der südlich der Vollsperrung liegenden Rosengarten-Dörfer. Die blockierten Einkaufsströme waren bei der bisherigen Vollsperrung vom 20. August bis zum 19. November ja bis nach Neugraben hin deutlich zu spüren!
Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Harburg
am 15.01.2019 Sitzung des Hauptausschusses
Punkt 2
"Die Bezirksversammlung fordert während der Bauzeit die uneingeschränkte einspurige Befahrbarkeit der Straße für die Bürger sicher zu stellen und erwartet vom LSBG eine begründete Aussage."
Der LSBG führt unter Anderem zu Punkt 2 aus:
"Eine wechselseitige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlagen zur permanenten Umfahrung der Arbeitsstelle kann nicht eingerichtet werden, da die notwendige Breite des Straßenraums nicht gegeben ist. Die geplante Sperrung des Ehestorfer Heuweg ist zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben für das Personal der ausführenden Baufirma notwendig."
Am Dienstag, den 15. Januar 2019 dient dieses Papier offensichtlich als Sitzungsvorlage.
Die gesamte Tagesordnung liegt vermutlich noch nicht vor.
Link zu der veröffentlichten Drucksache:
https://sitzungsdienst-harburg.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1005945
Der "Ehestorfer Heuweg" ist die einzige größere Parallel-Straße zur A7 vor dem Hamburger Elbtunnel.
Beim Stau auf der A7 vor dem Elbtunnel dient der Ehestorfer Heuweg als U25 / U54 Umleitung für die A7 und als Zufahrt zur Köhlbrand-Brücke und zum Container-Hafen.
"Ehestorfer Heuweg" (nur auf HH Gebiet). Weiterführende Straßenteile lauten: "Emmetal" bis zur Dorfmitte Ehestorf, dann "Appelbütteler Straße" und bis zur B75 "Eißendorfer Waldweg".
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Zuletzt aktualisiert am: Donnerstag, 1. Februar 2024 - 11:18 Uhr
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