Letzte Aktualisierung am 5. Juni 2024 - 20:42 h
Heute Abend, so gegen 18 Uhr gab es einen mini Polizei-Einsatz am Ehestorfer Blumen-Kreisel.
Ein kleiner Hinweis vorab:
Ich bin nicht mehr der Jüngste und sollte ich hier versehentlich etwas verdreht oder falsch dargestellt haben, so bin ich jederzeit zu einer Korrektur oder Entschuldigung bereit.
Eine Peterwagen-Besatzung verwies mich (nur um einen Meter) von meinem Sitzplatz an der Straßenkante und untersagte mir jegliche Verkehrslenkende Aktivitäten; ich möge meinen Platz auf den Grünstreifen neben der Fahrbahn verlegen.
Aber nun der Reihe nach und recht schön ausführlich, daß auch jeder Jurist meinen Ausführungen folgen kann:
Mein Sitzplatz war rechts neben der weißen Fahrbahnlinie auf der abgesperrten Fahrbahn in Fahrtrichtung Ehestorf und etwa 3 Meter vor den Absperrbaaken mit Blick auf den Kreisel.
Der Kreisel liegt an der Kreuzung Appelbütteler Straße / Ehestorfer Weg und wird von einigen Bürgern inzwischen der "Ehestorfer-Blumenkreisel" genannt. Wir haben inzwischen ja sogar zwei Kreisel. Der ältere, gerade gesperrte Kreisel, liegt am Abzweig zum Museumsdorf Kiekeberg; ich saß an dem neueren und noch intakten Kreisel.
Von meiner Position aus gab ich unaufmerksam einfahrenden Verkehrsteilnehmern mit Handzeichen zu verstehen, daß sie hier besser nicht einfahren sollten, da der nachfolgende Kiekeberg-Museums-Kreisel voll gesperrt sei.
Wenn diese dann bei mir anhielten, gab ich ihnen Tipps zur Umfahrung der Vollsperrung, denn die offizielle Umleitung über Sieversen, Elstorf und Neu Wulmstorf (27 km!) mag ja allenfalls für den Schwerlastverkehr angebracht sein, aber nicht für Pkw's.
Irgendein Zeitgenosse war nun wohl besorgt, daß ich bei meinem Tun entweder selbst zu Schaden kommen könnte - ich saß ja mit meinem Gartenstuhl auf der Fahrbahn - oder aber, daß mein Tun nicht unseren Gesetzen entspricht und ich mir "Hoheitliche Befugnisse" unrechtmäßig herausnahm.
Mir jedenfalls wurde ein namenloser "besorgter Bürger" genannt, der die Polizei alarmiert hatte.
Im Zuge der nachfolgenden Belehrungen seitens des Polizeibeamten waren, trotz aller Freundlichkeit, gewisse hoheitliche und paragraphentreue Untertöne seitens des Beamten (für mich) nicht zu überhören.
Als mir dann auch noch angedient wurde, daß ich selbst einen Busfahrer des HVV's mit keinerlei "verkehrslenkenden" Maßnahmen meinerseits helfen dürfe, wenn dieser in den gesperrten Bereich einfahren wolle, resignierte ich ob der nicht weiter sinnvoll zu führenden Diskussion.
Für mich stand bei dem heutigen Disput mit der Polizei halt Menschlichkeit und amtliche Paragraphentreue zu weit auseinander.
Recht hatte der Beamte zwar, der HVV-Bus der Linie 340 durfte in diese Sackgasse einfahren, es bestand ja eigentlich nur ein Hinweis daß da hinten irgendwo kein Weiterkommen und kein Wenden möglich wäre. Aber dann wäre am Ende der Strecke ein Wenden oder ein Zurücksetzten ohne fremde Hilfe sehr problematisch oder gar unfallträchtig und nicht mehr ohne weiteres möglich.
Ein Busfahrer, und eine Stunde später eine Busfahrerin, zeigten sich ob meiner Hilfe und der eines Fahrgastes sichtlich erleichtert.
Zur Klarstellung meiner Motive möchte ich auf diesen damaligen Beitrag in Sachen Baustelle Ehestorfer Heuweg aus dem Jahre 2018 verweisen:
Warum mische ich mich da ein
Bei all den Mißtönen zwischen Polizei und Bürger bitte ich eines zu bedenken:
Auch der wohlwollendste Polizeibeamte hat einen Vorgesetzten.
Und der "besorgte Bürger", der diesen Polizeieinsatz veranlaßt hat, könnte ja eine hochgestellte Persönlichkeit in der sogenannten Obrigkeit oder Politik darstellen . . .
Was soll denn nur dieser junge Polizist mit einem Bürger wie mir anfangen, wenn ich nicht spure?
Was, wenn ich am nächsten Tag immer noch so agiere wie am Vortage? Bekommt er dann als Beamter eine Rüge von seinem Vorgesetzten und die Aufgabe, mir eine Verwarnung zu verpassen?
Für mich stellt sich jetzt die Frage zu meiner bürgerlichen Pflicht:
Wenn Gefahr im Verzug ist, darf ich dann weiterhin an Ort und Stelle handeln, oder muß ich erst die Obrigkeit in einem langwierigen und meist vergeblichen Verfahren um Abhilfe bitten, wenn deren Verkehrsregelung soo nicht sicher oder zumutbar funktioniert?
Ich hoffe, daß ich dem mich belehrenden Polizeikommissar mit dieser Formulierung wunschgerecht gefolgt bin, nachdem ich seine Visitenkarte erbeten hatte.
Bei seiner, ihn begleitenden, Kollegin möchte ich mich herzlich dafür bedanken, daß sie sich nicht in den Disput eingemischt hat.