Sprung direkt zum 1. Blog-Beitrag

Empfohlender Beitrag/Label (Schnell-Einsprung)
oder
Tablet/Handy-Ansicht

Bitte nach dem "Mausklick" 3 Zeilen nach oben scrollen,
dann lest ihr auch die zum Beitrag gehörende Überschrift
    
Der Ehestorfer Heuweg wird ab dem 2. September 2024
und in den nächsten 2 Jahren (!)
wieder stärker belastet.

Zeitweilige
 Sperrungen  im Bereich der Bremer Straße  B75  
in der Umgebung der Autobahnverzweigung
Marmstorf
der
 A7  und der  A261


Aktueller Hinweis
Stand 8.November 2024 - 15:30 Uhr:
Die Angaben bei Google-Maps und auch im Verkehrsfunk
können aktuell teilweise falsch sein und sind mit Vorsicht zu genießen!
Der 2. Routenplaner "WAZE", auch aus dem Hause Google
zeigt zur Zeit den Marmstorfer Bereich korrekt an:

WAZE - Anschlußstelle Marmstorf der A7

Zum aktuellen Stand in Marmstorf siehe hier bei
Google-Maps-1  

Und für Ehestorfer ist hier die Stau-Problemstelle bei der Einmündung
des Ehestorfer Heuweges in die Cuxhavener Straße
 B73

Google-Maps-2

 Zuletzt aktualisiert am: Freitag, 8. November 2024 - 17:08 Uhr

Dienstag, 5. Februar 2019

Auf dem Ehestorfer Heuweg wird es eng
fuer den LSBG und Senator Westhagemann

Ich habe mir mal erlaubt, den Facebook-Beitrag von Peter Wehnert aus der Gruppe VerkehrsnotSTAND Rosengarten zu kopieren:

Peter Wehnert
vor 21 Std.
Habe mal in den rechtlichen Grundlagen für die Planung von Baustellen geblättert. Sie sind in der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) geregelt.

Planungsgrundsatz ist:
„Arbeitsstellen sind so zu planen, dass ihre Dauer und räumliche Ausdehnung die Verkehrsabwicklung möglichst wenig erschweren.“


Dabei gilt: „Von besonderer Bedeutung ist die fehlerfreie Ermessensausübung durch die Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörde.
Ihre Anordnungen bezüglich der Einrichtung und Absicherung von Arbeitsstellen müssen sich daher am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit messen lassen. Dies gilt für die Anordnung oder Genehmigung der Baumaßnahme und die dadurch hervorgerufene Belastung Dritter ebenso wie für das Maß der angeordneten Verkehrsbeschränkung. Fehlerfreie Ermessensausübung verlangt in erster Linie die Interessenabwägung der durch den Verwaltungsakt Betroffenen“.


Der Planungsspielraum wird durch die derzeit gültigen Mindestbreiten limitiert:

a)
Gehwege
1,0 m,
b)
Radwege ohne Gegenverkehr
0,8 m,
c)
gemeinsame Geh- und Radwege
1,6 m,

Die im Jägerhof vorgestellte Vollsperrung
erschwert nicht nur die Verkehrsabwicklung. Sie unterbindet sie vollständig
ist nicht verhältnismäßig, da sie die Betroffenenen exxistentiell bedroht 
ist nicht verhältnismäßig, da der z.Z gültige Planungsspielraum der Mindestbreiten nicht ausgeschöpft wird.

Wollen uns die Planer über den Tisch ziehen oder haben sie auf Weisung vom Senator Westhagemann die Vollsperrung durchzuziehen?

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen


Deine Meinung ist mir wichtig,
auch dann noch, wenn ich deinen Kommentar aus rechtlichen oder aus "Nivea-u" Gründen
einmal nicht freischalten mag.

Zwei Bitten habe ich allerdings, falls Du anonym posten möchtest:
Bitte gebe wenigstens einen Nick (Spitznamen) und den Ort an, von dem aus Du schreibst!
Und bitte, bringe in deinem Nick nicht irgendeine Spiele-, Download- oder Werbeseite unter.

Rentner Anton