Der "Ehestorfer Heuweg" ist die einzige größere Parallel-Straße zur A7 vor dem Hamburger Elbtunnel.
Beim Stau auf der A7 vor dem Elbtunnel dient der Ehestorfer Heuweg als U25 / U54 Umleitung für die A7 und als Zufahrt zur Köhlbrand-Brücke und zum Container-Hafen.
"Ehestorfer Heuweg" (nur auf HH Gebiet). Weiterführende Straßenteile lauten: "Emmetal" bis zur Dorfmitte Ehestorf, dann "Appelbütteler Straße" und bis zur B75 "Eißendorfer Waldweg".
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Der
Ehestorfer Heuweg wird ab dem 2. September 2024
und in den nächsten 2 Jahren
(!)
wieder stärker
belastet.
Zeitweilige Sperrungen
im
Bereich der Bremer Straße B75
in der Umgebung der Autobahnverzweigung
Marmstorf
der A7
und
der A261
Aktueller
Hinweis
Stand
8.November 2024 - 15:30 Uhr:
Die
Angaben bei Google-Maps und auch im Verkehrsfunk
können aktuell teilweise
falsch sein und sind mit Vorsicht zu genießen!
Der 2. Routenplaner "WAZE",
auch aus dem Hause Google
zeigt zur Zeit den Marmstorfer Bereich korrekt
an:
WAZE
- Anschlußstelle Marmstorf der A7
Zum
aktuellen Stand in Marmstorf siehe hier bei
Google-Maps-1
Und
für Ehestorfer ist hier die Stau-Problemstelle bei der Einmündung
des Ehestorfer Heuweges in die Cuxhavener Straße B73
Zuletzt aktualisiert am: Freitag, 8. November 2024 - 17:08 Uhr
Dienstag, 5. Februar 2019
Auf dem Ehestorfer Heuweg wird es eng
fuer den LSBG und Senator Westhagemann
Peter Wehnert
vor 21 Std.
Habe mal in den rechtlichen Grundlagen für die Planung von Baustellen geblättert. Sie sind in der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) geregelt.
Planungsgrundsatz ist:
„Arbeitsstellen sind so zu planen, dass ihre Dauer und räumliche Ausdehnung die Verkehrsabwicklung möglichst wenig erschweren.“
Dabei gilt: „Von besonderer Bedeutung ist die fehlerfreie Ermessensausübung durch die Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörde.
Ihre Anordnungen bezüglich der Einrichtung und Absicherung von Arbeitsstellen müssen sich daher am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit messen lassen. Dies gilt für die Anordnung oder Genehmigung der Baumaßnahme und die dadurch hervorgerufene Belastung Dritter ebenso wie für das Maß der angeordneten Verkehrsbeschränkung. Fehlerfreie Ermessensausübung verlangt in erster Linie die Interessenabwägung der durch den Verwaltungsakt Betroffenen“.
Der Planungsspielraum wird durch die derzeit gültigen Mindestbreiten limitiert:
a)
Gehwege
1,0 m,
b)
Radwege ohne Gegenverkehr
0,8 m,
c)
gemeinsame Geh- und Radwege
1,6 m,
Die im Jägerhof vorgestellte Vollsperrung
erschwert nicht nur die Verkehrsabwicklung. Sie unterbindet sie vollständig
ist nicht verhältnismäßig, da sie die Betroffenenen exxistentiell bedroht
ist nicht verhältnismäßig, da der z.Z gültige Planungsspielraum der Mindestbreiten nicht ausgeschöpft wird.
Wollen uns die Planer über den Tisch ziehen oder haben sie auf Weisung vom Senator Westhagemann die Vollsperrung durchzuziehen?
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