Die Frage war: Was gilt an erster Stelle?
a) Verkehrsschild,
b) Ampel (Signalanlage),
c)Verkehrspolizist,
d) Zeitungsbericht,
e) amtlicher Flyer mit konkreten Verkehrsinformationen.
f) Verkehrstafel (z.B. über den Autobahnspuren, mit amtlichen Verkehrszeichen und auch Text)
Die korrekte Antwort ist:
c) Die Handzeichen oder mündlichen Anweisungen eines Polizeibeamten gelten vor allen anderen Verkehrszeichen.
Die Reihenfolge ist:
c), f), b) und dann a) Wenn zum Beispiel die Ampel an der Kreuzung ausgefallen ist, dann gelten die dort vorhandenen Verkehrsschilder.
Und dann gibt es noch die schöne Vorfahrtsregel, daß bei unbeschilderten Kreuzungen und Einmündungen die Regel Rechts vor Links gilt.
Die Informationen zu d) und e) sind lediglich eine grobe Information und haben keine rechtliche Bedeutung.
Zu f)
Eine Sonderstellung nimmt so eine neue Verkehrstafel ein, wenn dort neben einem Verkehrszeichen auch noch ein Text eingeblendet wird, der eine absolute Priorität für andere Fahrzeuge (z.B. Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr) anzeigt.
Ist dort ein, der aktuellen Beschilderung auf der Straße widersprechendes, Verkehrszeichen eingeblendet, so gilt dieses Verkehrszeichen in der Anzeigetafel im Zusammenhang mit dem angezeigtem Text.
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